Kirchenasyl, Härtefallkommission und Taufbegehren

Flüchtlinge suchen in unserem Land Schutz und Sicherheit. Sie müssen ein Asylverfahren oder das sogenannte Dublin-Verfahren durchlaufen. Beides ist rechtlich ausgesprochen kompliziert. Nicht immer erhalten Flüchtlinge den erhofften Rechtsschutz und suchen Hilfe bei Kirchengemeinden.

Für Pfarrerinnen und Pfarrer, aber auch für Gemeindemitglieder stellt sich dann die Frage, wie sie Flüchtlinge in ihrer oft aussichtslosen Situation angemessen unterstützen können. 

Sie hören die verzweifelte Bitte, wir brauchen sofort Hilfe! 

Es kann eine lange, nicht selten dramatische Geschichte von Flucht und Verfolgung und vor allem einer drohenden Abschiebung folgen. Sie fühlen sich von dem menschlichen Schicksal und der Dringlichkeit unter Druck gesetzt, aber sind selbst auch ein wenig ratlos.

Was können Sie dann tun?

Es ist gut, zunächst einmal nur zuzuhören, auch wenn die Verständigung nicht optimal ist. Erfragen Sie das genaue Anliegen, machen Sie sich Notizen. Lassen Sie sich zeitlich nicht unter Druck setzen, auch wenn schnell gehandelt werden muss. Nehmen Sie sich Zeit, das Gehörte aufzunehmen und einzuordnen. Vereinbaren Sie einen weiteren Gesprächstermin mit zeitlichem Abstand (Stunden später oder am nächsten Tag). Sie brauchen die Zeit, um sich kundig zu machen oder kompetente Hilfe zu holen. Suchen Sie nach Menschen, die eventuell übersetzen können. Das Asylrecht, aber auch das Ausländeraufenthaltsrecht, sind sehr komplex und kompliziert, darum sollten Sie zu diesen Fragen auf jeden Fall fachkompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Das gilt ganz besonders bei der Bitte nach Unterstützung als Härtefall, der Gewährung von Kirchenasyl oder einer Taufe, also einer Konvertierung zum Christentum.

Der rechtliche Aufenthaltsstatus eines Flüchtlings ist entscheidend für Ihre nächsten Schritte. Daher sollten Sie sich die Daten des Rechtanwalts geben lassen, der den Flüchtling vertritt. Nehmen Sie mit ihm Kontakt auf, damit Sie zu Ihrer Orientierung die notwendigen Informationen zum Sachstand erhalten. Hat der Flüchtling keinen Rechtsbeistand, ist ein Kontakt zu einer Fachberatungsstelle sehr ratsam. Auch wenn Sie die Flüchtlinge in ihren konkreten Anliegen nicht weiterhelfen können, weil es Ihre Möglichkeiten übersteigt, sollten Sie die Hilfesuchenden unbedingt an eine Beratungsstelle weiter vermitteln.

Darüber hinaus können Sie etwas Wesentliches tun, indem Sie und Ihre Kirchengemeinde gastfreundlich sind und Begegnung ermöglichen. Unter Anregungen für Kirchengemeinden finden Sie Hinweise, was Kirchengemeinden tun können, um Flüchtlinge willkommen zu heißen, sie zu begleiten und am Leben vor Ort zu beteiligen.

Und schließlich ganz wichtig:

Bleiben Sie realistisch und versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten können! Sie können Flüchtlingen in einzelnen Punkten helfen, aber Sie haben keinen Einfluss darauf, wie das Asylverfahren ausgeht. Wecken Sie deshalb keine vorschnellen und falschen Hoffnungen.