Härtefallantrag

Das Land Niedersachsen kann die Anerkennung eine Härtefalls aussprechen, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe festgestellt werden, die die weitere Anwesenheit des Betroffenen rechtfertigen. Niedersachsen leistet damit einen wichtigen humanitären Beitrag für Probleme, in denen die Anwendung ausländerrechtlicher Vorschriften zu Ergebnissen führt, die der Gesetzgeber erkennbar nicht gewollt hat.

Für diese rechtlichen Sonderfälle hat Niedersachsen ein Härtefallverfahren etabliert und für die Entscheidungen über entsprechende Anträge eine Härtefallkommission eingerichtet. In dieser Kommission sind auch die Ev. Kirchen in Niedersachsen vertreten. Von der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist Pastor Olaf Grobleben Mitglied der Härtefall-Kommission. Er steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung ( Tel. 0441 - 7701 180 ).

Die notwendigen Informationen für eine Härtefalleingabe können Sie herunterladen unter www.hfk.niedersachsen.de. Sie sind teilweise auch mehrsprachig verfasst.

Download - Dateien:

Härtefallkommission beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport
www.hfk.niedersachsen.de

Arbeitshilfe für Härtefalleingaben der LAG FW in Niedersachsen
www.nds-fluerat.org/.../Arbeitshilfe-Eingaben-an-Nds.-Härtefallkommission-November-2013.pdf