Taufbegehren von Flüchtlingen

In Einzelfällen bitten Flüchtlinge auch darum, durch eine Taufe zum christlichen Glauben zu konvertieren. Bei einem Taufbegehren von Flüchtlingen sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, denn gerade bei Konvertiten vom Islam zum Christentum können Taufvorbereitung und Taufe Einfluss auf das Asylverfahren und das Bleiberecht des Flüchtlings haben. Auch sollten Sie bedenken, dass sich Konvertiten oft von ihren kulturellen und familiären Bezügen trennen müssen. Und wenn sie in ihre Heimat abgeschoben werden, sind sie in der Regel an Leib und Leben bedroht. Pastor Holger Rauer hat in unserer oldenburgischen Kirche umfassende Erfahrung mit dem Thema „Taufe von Muslimen und Übertritt zum Christentum“ und berät Sie gerne:

Pfarrer Holger Rauer
Steenkenweg 5, 26135 Oldenburg
Tel.: 0441/25158, E-Mail: famrauer@web.de

Das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und die Vereinigung Ev. Freikirchen haben eine gemeinsame Handreichung zum Umgang mit Taufbegehren von Asylsuchenden herausgegeben.

Download - Datei:

Zum Umgang mit Taufbegehren von Asylsuchenden
www.ekd.de/download/taufbegehren_von_asylsuchenden_2013.pdf